1. Meldepflichten
- Wenn Ihr Kind krank ist, teilen Sie das bitte möglichst vor Unterrichtsbeginn, spätestens aber bis um 09.00 Uhr in der Schule mit. Sie können anrufen oder eine E-Mail an das Sekretariat schicken. Wenn Ihr Kind länger als drei Tage fehlt, entschuldigen Sie die Fehlzeiten im Nachgang mit einer schriftlichen Entschuldigung, die auch per Email erfolgen kann.
- Infektionskrankheiten wie Scharlach, Masern, Mumps usw. (siehe Infektionsschutzgesetz) sowie Läusebefall, sind der Schule umgehend zu melden.